Die GFP beruht auf den nachstehenden Grundsätzen verantwortungsvoller Verwaltung:
a) klare Abgrenzung der Zuständigkeiten auf Unions-, regionaler, nationaler und lokaler Ebene;
b) Berücksichtigung regionaler Besonderheiten durch einen regionalisierten Ansatz;
c) Verabschiedung von Maßnahmen auf Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten;
d) langfristige Perspektiven;
e) Effizienz bei den Verwaltungskosten;
f) angemessene Beteiligung aller Interessenträger, insbesondere der Beiräte, an allen Phasen von der Konzipierung bis zur Durchführung der Maßnahmen;
g) vorrangige Zuständigkeit des Flaggenstaats;
h) Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik;
i) Einsatz von Folgenabschätzungen, sofern angezeigt;
j) Kohärenz zwischen der internen und der externen Dimension der GFP;
k) Transparenz bei der Datenverarbeitung im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften unter angemessener Achtung der Privatsphäre, des Schutzes personenbezogener Daten und der Vorschriften zur Vertraulichkeit; Bereitstellung von Daten für geeignete wissenschaftliche Gremien, sonstige Einrichtungen mit einem Forschungs- oder Managementinteresse und weitere bestimmte Endnutzer.