Gesetze / VO (EU) Nr. 1308/2013

VO (EU) Nr. 1308/2013

Art 162 Branchenverbände in den Sektoren Olivenöl und Tafeloliven sowie Tabak

Stand: 02.10.2026

Bei Branchenverbänden in den Sektoren Olivenöl und Tafeloliven sowie Tabak kann das spezifische Ziel gemäß Artikel 157 Absatz 1 Buchstabe c auch mindestens eine der folgenden Zielsetzungen einschließen:

a) Zusammenfassung und Koordinierung des Angebots und Vermarktung der Erzeugung der Mitglieder;

b) gemeinsame Anpassung der Erzeugung und Verarbeitung an die Markterfordernisse und Verbesserung der Erzeugnisse;

c) Förderung der Rationalisierung und Verbesserung der Erzeugung und Verarbeitung.

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