Bei Branchenverbänden in den Sektoren Olivenöl und Tafeloliven sowie Tabak kann das spezifische Ziel gemäß Artikel 157 Absatz 1 Buchstabe c auch mindestens eine der folgenden Zielsetzungen einschließen:
a) Zusammenfassung und Koordinierung des Angebots und Vermarktung der Erzeugung der Mitglieder;
b) gemeinsame Anpassung der Erzeugung und Verarbeitung an die Markterfordernisse und Verbesserung der Erzeugnisse;
c) Förderung der Rationalisierung und Verbesserung der Erzeugung und Verarbeitung.