Gesetze / VO (EU) Nr. 1306/2013

VO (EU) Nr. 1306/2013

Art 71 System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1306-2013/71#abs-1 (1) Das System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen ermöglicht die Überprüfung der Ansprüche und einen Kontrollabgleich mit den Beihilfeanträgen und dem Identifizierungssystem für landwirtschaftliche Parzellen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1306-2013/71#abs-2 (2) Das System nach Absatz 1 ermöglicht über die zuständige Behörde des Mitgliedstaats den direkten und sofortigen Abruf der Daten mindestens der letzten vier aufeinanderfolgenden Kalenderjahre.

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