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# Art 66 VO (EU) Nr. 1303/2013 — Unterstützungsarten

VO (EU) Nr. 1303/2013  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die ESI-Fonds werden zur Unterstützung in Form von Zuschüssen, Preisgeldern, rückzahlbarer Unterstützung und Finanzinstrumenten, auch in Kombination, herangezogen.

Im Fall von rückzahlbarer Unterstützung wird die Unterstützung, die an die Stelle, die sie bereitgestellt hat – oder an eine andere zuständige Behörde des Mitgliedstaats – zurückgezahlt wurde, auf einem separaten Konto geführt oder durch Buchungsschlüssel separat ausgewiesen und für denselben Zweck oder im Einklang mit den Programmzielen weiterverwendet.

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Zitiervorschlag: Art 66 VO (EU) Nr. 1303/2013

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1303-2013/66

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