Gesetze / VO (EU) Nr. 1227/2011
VO (EU) Nr. 1227/2011Art 7b Veröffentlichung der LNG-Preisbewertungen und der LNG-Referenzwerte
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1227-2011/7b#abs-1 (1) Die LNG-Preisbewertung wird täglich veröffentlicht, und zwar spätestens bis 18.00 Uhr MEZ für die Bewertung der endgültigen Transaktionspreise. Neben der LNG-Preisbewertung veröffentlicht die Agentur außerdem täglich spätestens bis 19.00 Uhr MEZ oder so bald wie technisch möglich den LNG-Referenzwert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1227-2011/7b#abs-2 (2) Für die Zwecke dieses Artikels kann die Agentur die Dienste eines Dritten in Anspruch nehmen.