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Art 26 VO (EU) Nr. 1094/2010 — Entwicklung eines europäischen Netzwerks von nationalen Sicherungssystemen für Versicherungen

VO (EU) Nr. 1094/2010

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Behörde kann einen Beitrag zur Beurteilung der Notwendigkeit eines mit angemessenen Finanzmitteln ausgestatteten und ausreichend harmonisierten europäischen Netzwerks von nationalen Sicherungssystemen für Versicherungen leisten.