Gesetze / VO (EU) Nr. 1007/2011
VO (EU) Nr. 1007/2011Art 23 Berichterstattung
Stand: 02.10.2026
Bis zum 8. November 2014 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor, wobei ein Schwerpunkt auf den Anträgen auf neue Bezeichnungen von Textilfasern und deren Annahme liegt, gegebenenfalls zusammen mit einem Gesetzgebungsvorschlag.