Gesetze / VO (EU) Nr. 1007/2011

VO (EU) Nr. 1007/2011

Art 23 Berichterstattung

Stand: 02.10.2026

Bis zum 8. November 2014 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor, wobei ein Schwerpunkt auf den Anträgen auf neue Bezeichnungen von Textilfasern und deren Annahme liegt, gegebenenfalls zusammen mit einem Gesetzgebungsvorschlag.

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