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Art 23 VO (EU) Nr. 1007/2011 — Berichterstattung

VO (EU) Nr. 1007/2011

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bis zum 8. November 2014 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor, wobei ein Schwerpunkt auf den Anträgen auf neue Bezeichnungen von Textilfasern und deren Annahme liegt, gegebenenfalls zusammen mit einem Gesetzgebungsvorschlag.