Gesetze / VO (EG) Nr. 889/2008
VO (EG) Nr. 889/2008Art 25d Herkunft der Tiere in ökologischer/biologischer Aquakultur
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-889-2008/25d#abs-1 (1) Verwendet werden heimische Arten, und Ziel der Zucht sind gut an die Bedingungen der Aquakultur angepasste, gesunde und das Futter gut verwertende Stämme. Der Kontrollstelle oder Kontrollbehörde werden Aufzeichnungen über Herkunft und Behandlung der Tiere vorgelegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-889-2008/25d#abs-2 (2) Es werden Arten gewählt, deren Produktion für Wildbestände weitgehend gefahrlos ist.