(1) Verwendet werden heimische Arten, und Ziel der Zucht sind gut an die Bedingungen der Aquakultur angepasste, gesunde und das Futter gut verwertende Stämme. Der Kontrollstelle oder Kontrollbehörde werden Aufzeichnungen über Herkunft und Behandlung der Tiere vorgelegt.
(2) Es werden Arten gewählt, deren Produktion für Wildbestände weitgehend gefahrlos ist.