Gesetze / Visakodex

VO (EG) Nr. 810/2009

Art 49 Regelungen bezüglich der Olympischen Spiele und der Paralympischen Spiele

Stand: 02.10.2026

Für Mitgliedstaaten, die die Olympischen Spiele und die Paralympischen Spiele austragen, gelten die in Anhang XI vorgesehenen besonderen Verfahren und Bedingungen zur Erleichterung der Visumerteilung.

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