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Art 49 VO (EG) Nr. 810/2009 — Regelungen bezüglich der Olympischen Spiele und der Paralympischen Spiele

Visakodex

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Mitgliedstaaten, die die Olympischen Spiele und die Paralympischen Spiele austragen, gelten die in Anhang XI vorgesehenen besonderen Verfahren und Bedingungen zur Erleichterung der Visumerteilung.