Gesetze / VO (EG) Nr. 6/2002

VO (EG) Nr. 6/2002

Art 73 Regelmäßig erscheinende Veröffentlichungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-6-2002/73#abs-1 (1) Das Amt gibt regelmäßig ein Blatt für Unionsgeschmacksmuster heraus, welches die Eintragungen im Register wiedergibt, die zur öffentlichen Einsichtnahme bestimmt sind, sowie sonstige Angaben enthält, deren Veröffentlichung in dieser Verordnung oder in der Durchführungsverordnung vorgeschrieben ist.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-6-2002/73#abs-2 (2) Allgemeine Bekanntmachungen und Mitteilungen des Präsidenten des Amtes sowie sonstige diese Verordnung oder ihre Anwendung betreffende Mitteilungen werden im Amtsblatt des Amtes veröffentlicht.

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