Gesetze / VO (EG) Nr. 507/2006

VO (EG) Nr. 507/2006

Art 11 Leitlinien

Stand: 02.10.2026

Die Agentur erstellt die Leitlinien zu den wissenschaftlichen Aspekten und den praktischen Vorkehrungen, die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlich sind. Diese Leitlinien werden nach Anhörung der Interessengruppen und einer befürwortenden Stellungnahme der Kommission erlassen.

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