Gesetze / VO (EG) Nr. 507/2006
VO (EG) Nr. 507/2006Art 11 Leitlinien
Stand: 02.10.2026
Die Agentur erstellt die Leitlinien zu den wissenschaftlichen Aspekten und den praktischen Vorkehrungen, die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlich sind. Diese Leitlinien werden nach Anhörung der Interessengruppen und einer befürwortenden Stellungnahme der Kommission erlassen.