Gesetze / VO (EG) Nr. 183/2005

VO (EG) Nr. 183/2005

Art 32 Konsultation der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

Stand: 02.10.2026

Die Kommission konsultiert die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in allen Fragen, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen und erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben könnten, und insbesondere, bevor sie gemäß Artikel 5 Absatz 3 Kriterien oder Zielvorgaben vorschlägt.

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