Gesetze / VO (EG) Nr. 183/2005
VO (EG) Nr. 183/2005Art 32 Konsultation der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
Stand: 02.10.2026
Die Kommission konsultiert die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in allen Fragen, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen und erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben könnten, und insbesondere, bevor sie gemäß Artikel 5 Absatz 3 Kriterien oder Zielvorgaben vorschlägt.