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Art 32 VO (EG) Nr. 183/2005 — Konsultation der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

VO (EG) Nr. 183/2005

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kommission konsultiert die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in allen Fragen, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen und erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben könnten, und insbesondere, bevor sie gemäß Artikel 5 Absatz 3 Kriterien oder Zielvorgaben vorschlägt.