Gesetze / VO (EG) Nr. 1393/2007
VO (EG) Nr. 1393/2007Art 9 Datum der Zustellung
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1393-2007/9#abs-1 (1) Unbeschadet des Artikels 8 ist für das Datum der nach Artikel 7 erfolgten Zustellung eines Schriftstücks das Recht des Empfangsmitgliedstaats maßgeblich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1393-2007/9#abs-2 (2) Muss jedoch nach dem Recht eines Mitgliedstaats ein Schriftstück innerhalb einer bestimmten Frist zugestellt werden, so ist im Verhältnis zum Antragsteller als Datum der Zustellung der Tag maßgeblich, der sich aus dem Recht dieses Mitgliedstaats ergibt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1393-2007/9#abs-3 (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für die Übermittlung und Zustellung gerichtlicher Schriftstücke nach Abschnitt 2.