Gesetze / VO (EG) Nr. 1234/2008
VO (EG) Nr. 1234/2008Art 6 Änderungen, die zur Überarbeitung der Produktinformation führen
Stand: 02.10.2026
Ist infolge einer Änderung auch eine Überarbeitung der Zusammenfassung der Produktmerkmale, der Etikettierung oder der Packungsbeilage erforderlich, so gilt diese Überarbeitung als Teil dieser Änderung.