Gesetze / VO (EG) Nr. 1234/2008

VO (EG) Nr. 1234/2008

Art 6 Änderungen, die zur Überarbeitung der Produktinformation führen

Stand: 02.10.2026

Ist infolge einer Änderung auch eine Überarbeitung der Zusammenfassung der Produktmerkmale, der Etikettierung oder der Packungsbeilage erforderlich, so gilt diese Überarbeitung als Teil dieser Änderung.

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