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Art 6 VO (EG) Nr. 1234/2008 — Änderungen, die zur Überarbeitung der Produktinformation führen

VO (EG) Nr. 1234/2008

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ist infolge einer Änderung auch eine Überarbeitung der Zusammenfassung der Produktmerkmale, der Etikettierung oder der Packungsbeilage erforderlich, so gilt diese Überarbeitung als Teil dieser Änderung.