Gesetze / Soldatenversorgungsgesetz
SVG§ 18 Zweijahresfrist
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/svg--1957/18#abs-1 (1) Hat ein Berufssoldat die Dienstbezüge seines letzten Dienstgrades vor dem Eintritt in den Ruhestand nicht mindestens zwei Jahre erhalten, so sind nur die Bezüge seines vorletzten Dienstgrades ruhegehaltfähig, wenn die Dienstbezüge des letzten Dienstgrades nicht der Eingangsbesoldungsgruppe seiner Laufbahn entsprechen. Hat der Berufssoldat vorher einen Dienstgrad nicht gehabt, so setzt das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bis zur Höhe der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe fest. In die Zweijahresfrist einzurechnen ist die innerhalb dieser Frist liegende Zeit einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge, soweit sie als ruhegehaltfähig berücksichtigt worden ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/svg--1957/18#abs-2 (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Berufssoldat vor Ablauf der Frist wegen Dienstunfähigkeit infolge Wehrdienstbeschädigung in den Ruhestand versetzt worden ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/svg--1957/18#abs-3 (3) Das Ruhegehalt eines Berufssoldaten, der früher einen mit höheren Dienstbezügen verbundenen Dienstgrad innegehabt und diese Bezüge mindestens zwei Jahre erhalten hat, wird, sofern der Berufssoldat in einen mit geringeren Dienstbezügen verbundenen Dienstgrad nicht lediglich auf seinen im eigenen Interesse gestellten Antrag übergetreten ist, nach den höheren ruhegehaltfähigen Dienstbezügen des früheren Dienstgrades und der gesamten ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet. Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 gelten entsprechend. Das Ruhegehalt darf jedoch die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des letzten Dienstgrades nicht übersteigen.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 18 SVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 16.11.2000 – B 4 RA 55/99 RZitiert von 5
- OVG NRW, 05.03.2009 – 1 A 107/07Zitiert von 10
- BVerwG, 02.12.2019 – 2 B 21/19Erhöhung des Ruhegehaltssatzes eines Berufssoldaten gemäß § 26 Abs. 2 und 3 SVG aufgrund einer Ruhestandsversetzung wegen Überschreitens der besonderen AltersgrenzeZitiert von 42
- BVerwG, 27.05.2014 – 1 WB 55/13Vorübergehende Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens; nicht-dienstpostengerechte Verwendung; Zustimmung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; BewerbungsverfahrensanspruchZitiert von 25
- BVerwG, 09.04.2014 – 1 WDS-VR 23/13Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; gleichmäßige Anwendung von Auswahlkriterien; hinreichende Restdienstzeit bei Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens; Bewerbungsverfahrensanspruch
- BVerwG, 12.07.2013 – 1 WDS-VR 12.13
Zuletzt entschieden
- LSG Sachsen-Anhalt, 12.07.2021 – L 3 BA 27/20
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2016 – OVG 4 B 39.14
- BVerwG, 07.02.2013 – 2 WD 36.12Zitiert von 35
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 18 SVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.