Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost
ÜbertragungsstellenstaatsvertragArtikel 1 Gegenstand des Staatsvertrages
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/sn-9417--2007/1#abs-1 (1) Die Länder richten eine gemeinsame Übertragungsstelle Ost im Sinne der Milchabgabenverordnung (MilchAbgV) in ihrer ab dem 1. April 2007 jeweils geltenden Fassung ein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/sn-9417--2007/1#abs-2 (2) Die Aufgaben der Übertragungsstelle Ost werden vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg wahrgenommen.