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Naturparkverordnung Erzgebirge/Vogtland

§ 1 Erklärung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/sn-4845/1#abs-1 (1) Teile der höheren Lagen des Ost-, Mittel- und Westerzgebirges sowie der mittelhohen Lagen des Vogtlandes werden zum Naturpark erklärt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/sn-4845/1#abs-2 (2) Der Naturpark erhält die Bezeichnung „Naturpark Erzgebirge/Vogtland“.

§ 2