Gesetze / Landesrecht Sachsen / Naturparkverordnung Erzgebirge/Vogtland
Naturparkverordnung Erzgebirge/Vogtland§ 1 Erklärung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/sn-4845/1#abs-1 (1) Teile der höheren Lagen des Ost-, Mittel- und Westerzgebirges sowie der mittelhohen Lagen des Vogtlandes werden zum Naturpark erklärt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/sn-4845/1#abs-2 (2) Der Naturpark erhält die Bezeichnung „Naturpark Erzgebirge/Vogtland“.