Gesetze / Landesrecht Sachsen / Rechnungshofgesetz

RHG

§ 16 Inkrafttreten

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 11. Dezember 1991

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Finanzen

Prof. Dr. Georg Milbradt

§ 15