Gesetze / Landesrecht Sachsen / Rechnungshofgesetz
RHG§ 16 Inkrafttreten
Stand: 27.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 11. Dezember 1991
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Milbradt