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§ 16 RHG (Sachsen) — Inkrafttreten

Rechnungshofgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 11. Dezember 1991

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Finanzen

Prof. Dr. Georg Milbradt