Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge

§ 25 Verwaltungseinheit Königstein/Sächs. Schw.

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/sn-2423/25#abs-1 (1) Die Gemeinde Leupoldishain wird in die Stadt Königstein/Sächs. Schw. eingegliedert.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/sn-2423/25#abs-2 (2) Die Gemeinden Gohrisch, Rosenthal-Bielatal und Struppen haben mit der Stadt Königstein/Sächs. Schw. und der Gemeinde Rathen den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.

§ 24 § 26