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§ 25 Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen) — Verwaltungseinheit Königstein/Sächs. Schw.

Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinde Leupoldishain wird in die Stadt Königstein/Sächs. Schw. eingegliedert.

(2) Die Gemeinden Gohrisch, Rosenthal-Bielatal und Struppen haben mit der Stadt Königstein/Sächs. Schw. und der Gemeinde Rathen den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.