(1) Die Gemeinde Leupoldishain wird in die Stadt Königstein/Sächs. Schw. eingegliedert.
(2) Die Gemeinden Gohrisch, Rosenthal-Bielatal und Struppen haben mit der Stadt Königstein/Sächs. Schw. und der Gemeinde Rathen den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.