Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge§ 10 Verwaltungseinheit Schönfeld
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/sn-2423/10#abs-1 (1) Der Verwaltungsverband Schönfeld wird aufgelöst.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/sn-2423/10#abs-2 (2) Die Gemeinde Schönborn wird in die Gemeinde Lampertswalde eingegliedert.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/sn-2423/10#abs-3 (3) Zwischen der Gemeinde Schönfeld als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Lampertswalde und Weißig a. Raschütz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.