Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Fachoberschule

FOSO

§ 60 Durchschnittsnote

Stand: 17.09.2026

Sachsen

Die Durchschnittsnote, die im Zeugnis der Fachhochschulreife ausgewiesen wird, ist das arithmetische Mittel sämtlicher Noten dieses Zeugnisses. Sie wird auf eine Dezimalstelle ohne Rundung berechnet. Die Note für das Fach Sport bleibt bei der Berechnung der Durchschnittsnote unberücksichtigt.

←§ 59 →§ 61