Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Fachoberschule
FOSO§ 21 Notenausgleich
Stand: 17.09.2026
Die Jahresnote „mangelhaft“ kann einmal durch die Jahresnote eines anderen Faches, die nicht schlechter als „gut“ sein darf, ausgeglichen werden. Ein Notenausgleich mit den Fächern Sport, Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik ist nicht möglich. Die Jahresnote eines der Fächer nach Satz 2 kann aber durch eine andere Jahresnote nach Satz 1 ausgeglichen werden.