Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Fachschule
FSO§ 77 Berufsbezeichnung
Stand: 27.08.2026
Die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen)“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)“.