Die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen)“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)“.
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Die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen)“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)“.