Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Fachschule
FSO§ 10 Schulwechsel
Stand: 27.08.2026
Ein Schulwechsel ist innerhalb des gleichen Bildungsgangs auf Antrag aus wichtigem Grund möglich, wenn an der aufnehmenden Fachschule ein Ausbildungsplatz zur Verfügung steht. Bei einem Schulwechsel erhält die aufnehmende Fachschule von der abgebenden Fachschule sämtliche Schülerunterlagen, einschließlich der im laufenden Schuljahr erteilten Noten. Bei der abgebenden Fachschule verbleiben die Zeugniskopien. Erfolgt ein Schulwechsel an eine Fachschule in freier Trägerschaft, verbleiben die Originalunterlagen bei der abgebenden Fachschule.