Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Berufsschule
BSO§ 1 Geltungsbereich
Stand: 26.08.2026
Diese Schulordnung gilt für Berufsschulen in öffentlicher Trägerschaft. § 2 Absatz 1 und 2, die §§ 4 bis 6, 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2, die §§ 10, 14 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 17 bis 30 gelten auch für Berufsschulen, die als Ersatzschulen staatlich anerkannt sind.