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§ 79 BFSO (Sachsen) — Beendigung des Schulverhältnisses

Schulordnung Berufsfachschule

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Schulverhältnis endet mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses. Es lebt wieder auf, wenn die Schülerin oder der Schüler unverzüglich, längstens jedoch innerhalb eines Monats nach dem Ende des Schulverhältnisses ein neues Ausbildungsverhältnis eingeht.