Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts
GKDZ-StVEingangsformel
Stand: 27.08.2026
Vom 8. September 2017
Das Land Berlin, vertreten durch den Regierenden Bürgermeister, dieser vertreten durch den Senator für Inneres und Sport,
das Land Brandenburg, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister des Innern und für Kommunales,
der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Staatsminister des Innern,
das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Inneres und Sport,
der Freistaat Thüringen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Inneres und Kommunales
– im Folgenden Trägerländer –
schließen folgenden Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts
– im Folgenden Anstalt öffentlichen Rechts –