Gesetze / Landesrecht Sachsen / IT-Staatsvertrag
IT-Staatsvertrag§ 4 Informationsaustausch
Stand: 27.08.2026
Der Bund und die Länder informieren sich möglichst frühzeitig über beabsichtigte Vorhaben zur Einrichtung und Entwicklung informationstechnischer Systeme, um eine bedarfsgerechte Zusammenarbeit zu ermöglichen.