Gesetze / Schienenlärmschutzgesetz SchlärmschG § 1 Anwendungsbereich des Gesetzes Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 15.12.2024. Zur aktuellen Fassung → Dieses Gesetz findet Anwendung auf laute Güterwagen, die auf der regelspurigen öffentlichen Eisenbahninfrastruktur in Deutschland zum Einsatz kommen.