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§ 1 SchlärmschG — Anwendungsbereich des Gesetzes

Schienenlärmschutzgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 15.12.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dieses Gesetz findet Anwendung auf laute Güterwagen, die auf der regelspurigen öffentlichen Eisenbahninfrastruktur in Deutschland zum Einsatz kommen.