Gesetze / Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
SÜFV§ 3 Bundesrat
Lebenswichtige Einrichtungen sind die technischen Arbeitseinheiten des Bundesrates, deren Ausfall die Tätigkeit des Bundesrates unmittelbar erheblich beeinträchtigen würde.
Gesetze / Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
SÜFVLebenswichtige Einrichtungen sind die technischen Arbeitseinheiten des Bundesrates, deren Ausfall die Tätigkeit des Bundesrates unmittelbar erheblich beeinträchtigen würde.