Gesetze / RL (EU) 2023/977

RL (EU) 2023/977

Art 21 Aufhebung

Stand: 02.10.2026

Der Rahmenbeschluss 2006/960/JI wird mit Wirkung vom 12. Dezember 2024 aufgehoben.

Bezugnahmen auf den aufgehobenen Rahmenbeschluss gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind im Einklang mit der Entsprechungstabelle im Anhang zu verstehen.

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