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Art 21 RL (EU) 2023/977 — Aufhebung

RL (EU) 2023/977

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Rahmenbeschluss 2006/960/JI wird mit Wirkung vom 12. Dezember 2024 aufgehoben.

Bezugnahmen auf den aufgehobenen Rahmenbeschluss gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind im Einklang mit der Entsprechungstabelle im Anhang zu verstehen.