Art 54 Übergangsbestimmungen
Stand: 02.10.2026
Die Mitgliedstaaten gestatten den Empfang verbrauchsteuerpflichtiger Waren gemäß den Formalitäten nach den Artikeln 33, 34 und 35 der Richtlinie 2008/118/EG bis zum 31. Dezember 2023.
Die Mitteilungen nach Artikel 21 Absatz 5 dieser Richtlinie können bis zum 13. Februar 2024 auf anderem Wege als über das EDV-gestützte System vorgenommen werden.