Gesetze / RL (EU) 2015/2436

RL (EU) 2015/2436

Art 1 Anwendungsbereich

Stand: 02.10.2026

Diese Richtlinie findet auf Individual-, Garantie-, Gewährleistungs- oder Kollektivmarken für Waren oder Dienstleistungen Anwendung, die in einem Mitgliedstaat oder beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum eingetragen oder angemeldet oder mit Wirkung für einen Mitgliedstaat international registriert worden sind.

→Art 2