Art 7 Berichterstattung durch die Kommission
Stand: 02.10.2026
Nach Anhörung der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner auf Unionsebene legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 10. Oktober 2019 einen Bericht über die Umsetzung und Anwendung der Artikel 4 und 5 vor.