Gesetze / RL 96/59/EG

RL 96/59/EG

Art 10a

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-96-59-eg/10a#abs-1 (1) Die Kommission wird von dem durch Artikel 18 der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 14 ) eingesetzten Ausschuss unterstützt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-96-59-eg/10a#abs-2 (2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 5 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-96-59-eg/10a#abs-3 (3) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten Artikel 5a Absätze 1 bis 4 und Artikel 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.

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