Gesetze / RL 93/83/EWG

RL 93/83/EWG

Art 13 Kollektive Wahrnehmung von Rechten

Stand: 02.10.2026

Die Regelung der Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften durch die Mitgliedstaaten bleibt von dieser Richtlinie unberührt.

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