Gesetze / RL 91/676/EWG

RL 91/676/EWG

Art 1

Stand: 02.10.2026

Diese Richtlinie hat zum Ziel,

— die durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verursachte oder ausgelöste Gewässerverunreinigung zu verringern und

— weiterer Gewässerverunreinigung dieser Art vorzubeugen.

→Art 2