Gesetze / RL 91/676/EWG RL 91/676/EWG Art 1 Stand: 02.10.2026 Diese Richtlinie hat zum Ziel,— die durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verursachte oder ausgelöste Gewässerverunreinigung zu verringern und— weiterer Gewässerverunreinigung dieser Art vorzubeugen.