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Art 1 RL 91/676/EWG

RL 91/676/EWG

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Richtlinie hat zum Ziel,

— die durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verursachte oder ausgelöste Gewässerverunreinigung zu verringern und

— weiterer Gewässerverunreinigung dieser Art vorzubeugen.