Art 5
Stand: 02.10.2026
Die Parteien dürfen keine Vereinbarungen treffen, die von den Artikeln 3 und 4 abweichen.
KAPITEL III
Vergütung
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 5 RL 86/653/EWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.